AGB - IT...kompetent

ITK
Direkt zum Seiteninhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dipl.-Ing.(FH) Frank Buhse – IT…kompetent

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Firma Dipl.-Ing.(FH) Frank Buhse (im Folgenden IT…kompetent ) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Vertrages zwischen dem Kunden und IT...kompetent gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn IT...kompetent sie schriftlich bestätigt. Existieren individuelle Vereinbarungen, die von diesen AGBs abweichen, so haben diese Vorrang.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte der IT...kompetent, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit der IT...kompetent zu vereinbaren.
(4) Die IT...kompetent ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die IT...kompetent berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von IT...kompetent Diensten und Produkten kommt mit der Zeichnung eines Kundenauftrages durch den Kunden bzw. die IT...kompetent zustande.
(2) Die IT...kompetent kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
(3) Soweit die IT...kompetent sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten gilt für den Kunden und die IT...kompetent eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Quartalsende. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Quartal.
(2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit der Vertrag gekündigt wird.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Die IT...kompetent behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern bzw. zu ändern, wenn sich daraus Verbesserungen für den Kunden ergeben. Hierzu erfolgt seitens der IT...kompetent eine schriftliche Änderungsmitteilung unverzüglich. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, wird die Änderung mit der Übermittlung wirksam.
(3) Soweit die IT...kompetent unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit einer Frist von 14 Tagen Vorankündigung eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die IT...kompetent Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte und Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht fristgerechte Zahlung hat der Kunde der IT...kompetent entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen zu erstatten;
(b) die IT...kompetent Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
(c) für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Erbringung von IT...kompetent Dienstleistungen erforderlich sein sollten;
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen;
(e) der IT...kompetent sind erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(f) der IT...kompetent sind entstandener sachlicher und personeller Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
(g) der IT...kompetent sind innerhalb eines Monats jede durch Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften, das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der IT...kompetent geführt wird, anzuzeigen.
(2) Der Kunde trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über die IT...kompetent Dienste verbreitet.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 Pkt. (a) und (b) genannten Pflichten, ist die IT...kompetent sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der IT...kompetent Dienste und Ergebnisse durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der IT...kompetent Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte sind im Voraus zu zahlen bzw. werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(2) Alle Kommunikationskosten für Wartungsnutzung der IT...kompetent gehen zu Lasten des Kunden. Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die
Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der IT...kompetent Infrastruktur in Rechnung stellt.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche der IT...kompetent kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu und nur für den Fall des groben Verschuldens seitens der IT...kompetent.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der IT...kompetent die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefonnetzbetreiber usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der IT...kompetent oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat die IT...kompetent auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die IT...kompetent, die Frist der Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der IT...kompetent liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die IT...kompetent oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die IT...kompetent berechtigt, die bereitgestellten Dienste einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die IT...kompetent außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach Maßgabe des §288 (2) BGB zu berechnen, es sei denn, dass die IT...kompetent eine höhere Zinslast nachweist. IT...kompetent ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
(3) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann die IT...kompetent das Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der IT...kompetent vorbehalten.
§ 10 Störungsmeldungen
(1) Die IT...kompetent wird Störungen in ihrem Verantwortungsbereich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen.
(2) Zu diesem Zweck unterhält die IT...kompetent eine Hotline, die vorrangig per E-Mail oder Telefon erreicht werden kann.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der IT...kompetent unterbreiteten Informationen als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die IT...kompetent seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Inhalt des Vertrages ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich die IT...kompetent Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die IT...kompetent berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Die IT...kompetent steht dafür ein, dass alle Personen, die von der IT...kompetent mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der IT...kompetent nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
(6) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der IT...kompetent wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die IT...kompetent haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistung der IT...kompetent unterbleiben. Die IT...kompetent haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden.
(3) Die IT...kompetent haftet nicht für die über ihre Dienste verfügbaren Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der verantwortliche Urheber nicht rechtswidrig handelt, indem er die Informationen bereitstellt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei jeglichen Schäden der Höhe nach auf 1.000 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(5) Der Kunde anerkennt, dass Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb übernimmt die IT...kompetent keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei ist. Insbesondere übernimmt die IT...kompetent keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt und mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Kunde ist für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. Keinesfalls haftet die IT...kompetent für unvorhersehbare, untypische Schäden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Görlitz, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der IT...kompetent, Görlitz.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in allen Angelegenheiten an folgende Stellen zu wenden:
Dipl.-Ing.(FH) Frank Buhse IT...kompetent Wiesengrund 9 02829 Schöpstal-Ebersbach
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der IT...kompetent und des Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
(6) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der IT...kompetent oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der IT...kompetent Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt

in der Fassung vom 05.07.2023
Zurück zum Seiteninhalt